top of page
FAQ
Fragen & Antworten
Nachfolgend finden Sie einige Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema E-Scooter/E-Roller sowie zu den Angeboten der E-Scooteria Freiburg.
-
Ich will die Modelle der E-Scooteria ausprobieren. Kann ich zur Probefahrt vorbeikommen?Selbstverständlich! Wir freuen uns auf Ihren Besuch während unserer Öffnungszeiten: Montags und mittwochs: 11.00h - 13.00h und 14.00h - 18.00h Freitags: 13.00h - 18.00h Samstags: 10.00h - 13.00h Sollten diese Zeiten für Sie unpraktisch sein, dann vereinbaren Sie gerne vorab einen individuellen Termin außerhalb der Öffnungszeiten. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte telefonisch, per E-Mail oder via Kontaktformular.
-
Kann ich meinen E-Scooter/E-Roller zum Reifenwechsel in der E-Scooteria vorbeibringen?Ja, die E-Scooteria wechselt in der Regel bei E-Scootern aller Marken die Reifen. Kommen Sie gerne während unserer Öffnungszeiten vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin, sollten Sie außerhalb dieser Zeiten zu uns kommen wollen. Die Preise für die Arbeitsleistung (zzgl. Materialkosten) finden Sie im Bereich Services.
-
Repariert die E-Scooteria meinen E-Scooter, auch wenn ich ihn nicht dort gekauft habe?Bei E-Scootern unserer Marken (Egret, ePowerFun, Trittbrett und VMAX) helfen wir Ihnen grundsätzlich gerne, auch wenn Sie Ihren E-Scooter nicht bei uns erworben haben. Je nach vorliegendem Problem/Defekt reparieren wir den E-Scooter direkt in der E-Scooteria. Sollte dies nicht möglich sein, organisieren wir gerne wir gerne das Einschicken zur Herstellerreparatur. Die Kosten hängen davon ab, ob Ihr E-Scooter noch unter Garantie oder Gewährleistung fällt, sowie von der Art des Problems oder Defekts. Für E-Scooter anderer Marken bieten wir Reparaturen nur an, wenn der Defekt nicht mehr durch eine Garantie oder Gewährleistung abgedeckt ist und wenn wir das Problem vor Ort ohne die Notwendigkeit von Original-Ersatzteilen des Herstellers beheben können. Die Kosten hängen auch hier von der Art des Problems oder Defekts ab. Kontaktieren Sie uns bitte vorab, um individuell zu klären, ob und wie wir Ihnen helfen können.
-
Warum erreicht mein E-Scooter/E-Roller nicht die vom Hersteller angegebene Reichweite?Dies kann mehrere Gründe haben. Generell ist anzumerken, dass die angegebenen Reichweiten unter bestimmten Bedingungen ermittelt werden: eine festgelegte Fahrgeschwindigkeit, ein Standard-Personengewicht (oftmals 75 kg), minimale Steigungen, moderate Außentemperaturen und geringe Windverhältnisse. Wenn diese Bedingungen nennenswert abweichen, kann sich die Reichweite entsprechend verringern. Bei Luftreifen beeinflusst der Reifendruck die Reichweite erheblich. Daher ist es ratsam, den Reifendruck regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls auf den Sollwert anzupassen. Falls die tatsächliche Reichweite Ihres E-Scooters stark von den Herstellerangaben abweicht, könnte dies auch auf einen Defekt, beispielsweise am Akku, hinweisen. In der E-Scooteria sind wir Ihnen gerne bei der Fehlersuche behilflich, sofern es sich um einen E-Scooter unserer Marken handelt (Fremdfabrikate auf Anfrage).
-
Haben alle E-Scooter eine deutsche Straßenzulassung?Nein, nicht alle E-Scooter/E-Roller haben automatisch eine deutsche Straßenzulassung. Die Straßenzulassung für E-Scooter hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich ihrer technischen Spezifikationen und Sicherheitsmerkmale. In Deutschland müssen E-Scooter bestimmte Kriterien erfüllen, um im Straßenverkehr zugelassen zu werden. Dazu gehören unter anderem eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h (+Toleranz), eine Begrenzung der Motorleistung auf 500 Watt, sowie bestimmte Beleuchtungs- und Bremsanforderungen. Die E-Scooter unserer Marken in der E-Scooteria sind alle mit deutscher Straßenzulassung erhältlich. Sollten Sie Ihren E-Scooter in einem anderen Land einsetzen wollen, können in der Regel entsprechende Modelle für die dortigen Anforderungen von uns bestellt werden.
-
Brauche ich für meinen E-Scooter/E-Roller ein Kennzeichen bzw. eine Versicherung?Ja, seit der Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen (eKFV) im Jahr 2019 müssen alle E-Scooter/E-Roller, die im öffentlichen Raum genutzt werden, zugelassen sein und ein Versicherungskennzeichen tragen. Dieses Kennzeichen, auch bekannt als "Moped-Kennzeichen" oder "Versicherungskennzeichen", dient als Nachweis für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Die E-Scooteria kooperiert mit der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. und kann die Versicherung vor Ort für Sie abschließen. Das Kennzeichen erhalten Sie sofort, sodass Sie direkt losfahren können, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Mehr dazu finden Sie unter Services.
bottom of page