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AGB

§ 1 Geltungsbereich
 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Carsten Petter e.K., im Folgenden „E-Scooteria“, und ihren Kundinnen und Kunden über
 

  • den Verkauf von E-Scootern, Zubehör und Ersatzteilen,

  • Werkstatt- und Reparaturleistungen sowie

  • sonstige Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Probefahrten und Aufbauservice.

 

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsschluss


Verträge können insbesondere im Ladengeschäft, per E-Mail oder auf anderem vereinbartem Weg geschlossen werden.


Im Ladengeschäft kommt der Vertrag durch die Einigung über die Ware bzw. Leistung und den Preis zustande. Bei Bestellungen oder Aufträgen per E-Mail oder in sonstiger Textform kommt der Vertrag durch entsprechende Vereinbarung der Vertragsparteien zustande.


Die Darstellung von Waren und Leistungen, insbesondere im Ladengeschäft, auf Webseiten oder in sonstigen Angebotsunterlagen, stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.


Eine Online-Terminbuchung für eine Werkstattleistung dient grundsätzlich nur der Terminvereinbarung. Der Werkstattvertrag kommt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erst bei Annahme des Fahrzeugs bzw. bei Vereinbarung des konkreten Auftrags zustande.


§ 3 Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltung


Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen bei Abholung bzw. Erbringung der Leistung ohne Abzug zur Zahlung fällig.


Bei Waren, die nicht vollständig bezahlt wurden, bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der E-Scooteria.


Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt.


§ 4 Werkstattaufträge


Bei der Annahme eines Werkstattauftrags werden der voraussichtliche Leistungsumfang und die voraussichtlichen Kosten mit der Kundin bzw. dem Kunden besprochen.


Werkstattleistungen werden nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den hierfür vereinbarten Preisen berechnet.


Da der genaue Aufwand bei Reparaturen häufig erst nach Prüfung und teilweise erst während der Arbeiten festgestellt werden kann, kann der tatsächliche Aufwand vom zunächst besprochenen Umfang abweichen.


Werden während der Arbeiten weitere erforderliche oder sinnvolle Arbeiten festgestellt, wird die Kundin bzw. der Kunde hierüber informiert. Zusätzliche Arbeiten werden grundsätzlich erst nach entsprechender Abstimmung ausgeführt.


Ein zur Reparatur überlassenes Fahrzeug wird grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der hierfür fälligen Rechnung herausgegeben.


§ 4.1 Kostenvoranschläge


Kostenvoranschläge werden auf Wunsch oder beispielsweise zur Vorlage bei einer Versicherung erstellt. Ein Kostenvoranschlag ist kostenpflichtig, wenn dies vor seiner Erstellung vereinbart wurde.


Ein Kostenvoranschlag stellt eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten dar. Zeichnet sich während der Arbeiten eine wesentliche Überschreitung der veranschlagten Kosten ab, wird die Kundin bzw. der Kunde hierüber informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt.


§ 4.2 Abholung und Aufbewahrung von Reparaturfahrzeugen


Nach Mitteilung über die Fertigstellung ist das Fahrzeug innerhalb von sieben Kalendertagen abzuholen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Ab dem 8. Kalendertag kann die E-Scooteria eine Aufbewahrungsgebühr von 5,00 € pro Kalendertag berechnen. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der E-Scooteria durch die Aufbewahrung kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand oder Schaden entstanden ist.


Wird ein Fahrzeug trotz Aufforderung über einen längeren Zeitraum nicht abgeholt, kann die E-Scooteria nach Ablauf von drei Monaten seit der Mitteilung über die Fertigstellung und nach vorheriger angemessener Fristsetzung zur Abholung das Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorschriften verwerten oder, wenn eine Verwertung wirtschaftlich nicht sinnvoll oder wegen des Zustands des Fahrzeugs nicht möglich ist, entsorgen lassen.


Ein Verwertungserlös wird zunächst auf offene Forderungen aus dem Werkstattauftrag einschließlich angefallener Aufbewahrungskosten angerechnet. Ein darüberhinausgehender Betrag wird nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.


§ 5 Sachmängelhaftung und Herstellergarantien


Für die von der E-Scooteria verkauften Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bei Mängeln. Eine darüberhinausgehende Garantie der E-Scooteria besteht nur, wenn sie ausdrücklich als eigene Garantie angegeben wurde.


Für Garantien der Hersteller gelten deren jeweilige Garantiebedingungen. Die E-Scooteria ist Servicepartner verschiedener Hersteller und kann in diesem Rahmen Garantiearbeiten durchführen. Die Abwicklung einer Herstellergarantie bedeutet nicht, dass die E-Scooteria selbst Garantiegeberin ist.


§ 6 Haftung


Die E-Scooteria haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der E-Scooteria oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


Für sonstige Schäden haftet die E-Scooteria unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei einer Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.


Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die E-Scooteria nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.


§ 7 Versand


Der Versand von Waren erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


Bei einem vereinbarten Versand gelten die jeweils vereinbarten Versandkosten und Lieferbedingungen. Die gesetzlichen Rechte bei Lieferverzögerungen und Mängeln bleiben unberührt.


§ 8 Widerrufsrecht


Für Verträge, die im Ladengeschäft geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.


Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden und bei denen das Gesetz ein Widerrufsrecht vorsieht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.


Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird die Kundin bzw. der Kunde hierüber vor bzw. bei Vertragsschluss gesondert informiert. Zur Übermittlung aller relevanter Angaben im Falle eines Widerrufs kann beispielsweise unser Musterwiderrufsformular verwendet werden.


§ 9 Anwendbares Recht

 

Es gilt deutsches Recht.

 

E-Scooteria Freiburg - Carsten Petter e.K. / Stand 08-2026

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c/o Carsten Petter e. K.

Munzinger Straße 1

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