
ePowerFun Wechselakku für ePF-2 PRO
Diese separaten Wechselakkus sind für die ePowerFun ePF-2 PRO Modelle 490W und 653W vorgesehen und erhöhen die Flexibilität hinsichtlich Reichweite und Energiereserve enorm. Erhältlich sind die Zusatzakkus in den Varianten 490 Wh und 653 Wh natürlich in der E-Scooteria Freiburg!
Erweiterte Mobilität dank Wechselakkus für ePowerFun ePF-2 PRO
Für die ePowerFun E-Scooter ePF-2 PRO 490W und 653W stehen diese passenden Wechselakkus zur Verfügung, die die Reichweite im Prinzip verdoppeln. Der Austauschakku unterwegs ermöglicht somit sehr lange Fahrten. Der Zusatzakku kann außerdem als Energiereserve genutzt werden, wenn mal keine Lademöglichkeit besteht.
Die Akkus sind in zwei Varianten erhältlich – mit 490 Wh oder 653 Wh Kapazität – und bieten eine flexible Lösung für den Alltag mit dem E-Scooter. Beide Ausführungen sind selbstverständlich in der E-Scooteria Freiburg erhältlich (sobald beim Hersteller verfügbar).
- 1x ePowerFun Wechselakku für ePF-2 PRO in gewünschter Ausführung
Akkutyp - Li-Ionen 48 Volt
Akkukapazität – 490 Wh: 48V 10,4Ah // 653 Wh: 48V 14,0Ah
Hersteller - ePowerFun.de GmbH, Maximilianstraße 4, 65510 Idstein, Deutschland, E-Mail: service(at)epowerfun.de
Marke - ePowerFun (ePF)
Produktbezeichnungen - Wechselakku 490 Wh, Wechselakku 653 Wh
Produkt-Nr. – 112040 (Wechselakku 490 Wh), 112041 (Wechselakku 653 Wh)
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B., wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.
Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten besuchen Sie bitte europa.eu/youreurope/garantien, oder fragen Sie den Verkäufer.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Das EU-Label zur gesetzlichen Gewährleistung finden Sie hier.