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Straßenzulassung (ABE) und Versicherung: So fährt ein E-Scooter sicher und legal.

  • Autorenbild: Bettina Barton
    Bettina Barton
  • 22. Feb.
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

 

E-Scooter sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Doch während die Fahrt oft spielerisch leicht wirkt, ist der rechtliche Rahmen in Deutschland streng definiert. Wer ohne ABE und Versicherung mit dem E-Scooter unterwegs ist, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern verliert im Ernstfall auch seinen gesamten Versicherungsschutz.

 

In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine „Straßenzulassung“ wirklich bedeutet, warum die kleine Plakette am Heck überlebenswichtig ist und wie schnell die Betriebserlaubnis durch kleine Änderungen am Fahrzeug erlöschen kann.

 

 

Was bedeutet „Straßenzulassung“ (ABE) bei E-Scootern eigentlich?

 

In Deutschland darf ein E-Scooter nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn er über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verfügt. Diese Zulassung wird vom Hersteller oder Importeur beantragt und bestätigt, dass das Modell die strengen technischen Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllt.

 

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Zulassung sind:

 

  • Höchstgeschwindigkeit: Maximal 20 km/h (bauartbedingt).

  • Motorleistung: Die Nenndauerleistung darf 500 Watt nicht überschreiten.

  • Bremsen: Zwei voneinander unabhängige Bremssysteme sind zwingend erforderlich.

  • Beleuchtung: Ein fest verbautes oder vom KBA zugelassenes, abnehmbares Lichtsystem (vorne weiß, hinten rot) sowie seitliche Reflektoren.

  • Klingel: Eine helltönende Klingel zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer.

 

Neu ab 2027: Für neu zugelassene Modelle werden die Anforderungen weiter verschärft. So rücken unter anderem verpflichtende Blinker und stabilere Seitenständer in den Fokus, um die Sicherheit im Mischverkehr zu erhöhen.

 

Ein Hund erschnüffelt die Regeln für die ABE und Versicherungen bei E-Scootern
Der Versicherungsaufkleber für E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis muss jährlich immer zum 1. März erneuert werden.


Versicherungspflicht für E-Scooter: Mehr als nur ein Aufkleber

 

Ein E-Scooter gilt rechtlich als Kraftfahrzeug – genauer als Elektrokleinstfahrzeug. Das bedeutet: Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

Die verschiedenen Versicherungsarten:

 

  1. Haftpflichtversicherung (Pflicht): Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritten zugefügt werden. Als Nachweis dient die Versicherungsplakette, die jährlich zum 1. März gewechselt werden muss. Für die Saison 2026/27 ist die Farbe der Plakette Schwarz.

  2. Teilkaskoversicherung (Optional): Diese ist besonders bei hochwertigen E-Scootern ratsam, da sie zusätzlich Schutz bei Diebstahl, Vandalismus oder Elementarschäden (z. B. Sturm oder Hagel) bietet.

 

Die Kosten für die Versicherungen können je nach Anbieter deutlich variieren und ein Vergleich kann sich lohnen. Ein genauer Blick in das „Kleingedruckte“ ist hierbei außerdem unerlässlich. Achten Sie insbesondere auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Diese sollte immer in einer sinnvollen Relation zum Wert Ihres E-Scooters stehen – bei einem günstigeren Modell kann eine hohe Selbstbeteiligung den Versicherungsschutz im Schadensfall fast entwerten.

 

Ohne gültiges Kennzeichen zu fahren, ist übrigens kein Kavaliersdelikt: Es drohen Bußgelder von ca. 70 € und – was weitaus schwerer wiegt – Sie haften bei einem Unfall mit Ihrem Privatvermögen für alle entstandenen Schäden.

 

 

Erlöschen der Betriebserlaubnis (ABE): Tuning, Modifikationen und rechtswidriges Fahren

 

Hand aufs Herz: Die Versuchung, dem eigenen E-Scooter ein kleines „Upgrade“ zu verpassen, ist oft groß. Ein Klick in der Software hier, ein anderer Lenker oder ein Zusatz-Bauteil dort – im Internet finden sich unzählige Anleitungen.

 

Doch was viele unterschätzen: Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist kein flexibler Vorschlag, sondern ein präzises technisches Protokoll. Sobald Sie Ihren E-Scooter modifizieren, verlässt er den vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zertifizierten Zustand. Das Ergebnis? Die ABE erlischt augenblicklich – und mit ihr Ihr Versicherungsschutz.

 

Das bekannteste Beispiel ist das klassische Software-Tuning. Wer die 20-km/h-Grenze auch nur minimal nach oben „schraubt“, macht aus seinem Elektrokleinstfahrzeug rechtlich gesehen ein zulassungspflichtiges Kraftrad ohne Zulassung, für das man eine entsprechende Fahrerlaubnis (Klasse AM oder B) benötigen würde. Abgesehen davon besteht beim Tuning eines E-Scooters außerdem das Risiko, die technischen Belastungsgrenzen der Hardware zu überschreiten und Defekte an Elektronik, Motor oder anderen Komponenten zu verursachen – aber das ist ein anderes Thema.

 

Hinsichtlich der ABE sind auch rein bauliche Eingriffe riskant. Bei nicht zertifizierter Beleuchtung oder Modifikationen am Fahrwerk stehen Sie im Ernstfall ohne Deckung durch die Versicherung da und haften bei Unfällen mit Ihrem Privatvermögen.

 

Sogar bei technischen Details, die man zunächst für unproblematisch halten könnte, bewegen wir uns oft in einer rechtlichen Grauzone. Ein Beispiel hierfür ist die Wahl der Bereifung: Nach unserem Kenntnisstand ist die geprüfte Reifenausführung Bestandteil der Zulassung. Da uns vom KBA bisher nicht verbindlich beantwortet werden konnte, ob ein Wechsel auf einen anderen Reifentyp (z. B. von Luft- auf Vollgummireifen) unproblematisch ist, können wir nicht sicher ausschließen, dass auch ein Wechsel des Reifentyps Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz haben könnte.

 

Und noch ein weiterer Punkt wird häufig unterschätzt: Gemäß § 3 eKFV liegt das Mindestalter für das Führen eines E-Scooters bei 14 Jahren. Einen Führerschein benötigt man zwar nicht, aber eben dieses Alter. Wird man unter 14 Jahren beim Fahren eines E-Scooters im Straßenverkehr erwischt, drohen den Eltern Konsequenzen. Die Polizei kann ein Bußgeld gegen die Erziehungsberechtigten verhängen (wegen Verletzung der Aufsichtspflicht). Es ist sogar möglich, dass die Eltern dafür einen Punkt in Flensburg kassieren. Außerdem zahlt bei einem Unfall die Versicherung des E-Scooters höchstwahrscheinlich nicht, da gegen die gesetzlichen Nutzungsbedingungen verstoßen wurde.

 

E-Scooter mit ABE und Versicherungskennzeichen
Nur E-Scooter-Modelle, die die ABE vom KBA erhalten haben, können in Deutschland offiziell versichert werden - auch wenn manche Versicherungen manchmal nicht ganz genau hinschauen.

 

Das Fazit: Vermeiden Sie Ärger mit einem eKFV-konformen E-Scooter mit ABE und gültiger Versicherung.

 

Wer seinen E-Scooter sicher und ohne Ärger im Straßenverkehr nutzen möchte (und nicht nur auf Privatgelände), der sollte

 

  • die Finger von illegalem Tuning oder Modifikationen lassen,

  • beim Kauf auf die ABE-Plakette achten (gerade Online-Angebote beinhalten oft E-Scooter, die in Deutschland nicht im Straßenverkehr genutzt werden dürfen),

  • sich um die jährliche Versicherung (immer ab März) kümmern und

  • sich an die gesetzlichen Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr halten.

 

Nur so sind Sie rechtlich abgesichert und im Schadensfall geschützt.

 

Tuning und sonstige Modifikationen sind an sich nicht verboten – nur darf der E-Scooter nach solchen „Maßnahmen“ nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Wir führen derartige Änderungen in unserer Werkstatt deshalb auch nur dann durch, wenn unsere Kund*innen uns vorab schriftlich bestätigen, dass sie sich dessen bewusst sind und dass wir keine Haftung für ein Erlöschen der ABE / Versicherung und ggf. Schäden an Elektronik oder Motor durch Überbeanspruchung übernehmen können.

 

Wenn Sie auf der Suche nach einem E-Scooter mit deutscher ABE sind, kommen Sie gerne bei uns vorbei. In der E-Scooteria Freiburg bieten wir nur Modelle an, die eine deutsche ABE haben und somit auch in der Schweiz genutzt werden dürfen. Auf Anfrage können – sofern ab Hersteller verfügbar – auch E-Scooter mit Zulassung für Österreich bestellt werden (25 km/h Varianten). Bei uns können Sie zahlreiche Modelle bei einer Probefahrt testen und wir beraten Sie ausführlich.

 

Wussten Sie schon, dass Sie außerdem in der E-Scooteria direkt E-Scooter-Versicherungen abschließen und vor Ort von uns Ihr Kennzeichen erhalten können? Wir kooperieren mit der Bayerischen BL Versicherung a.G. – zugegebenermaßen nicht der günstigste Anbieter, aber für Kund*innen, die es eilig haben ihr Kennzeichen zu bekommen, kann dies durchaus eine Option sein.



Über die Autorin

 

Bettina Barton, freiberufliche Mitarbeiterin in der E-Scooteria Freiburg

Bettina Barton begleitet die E-Scooteria Freiburg 🛴 seit den Anfängen des E-Scooter-Geschäfts als freie Mitarbeiterin. Ihr Schwerpunkt liegt im Marketing und in der Betreuung der Website. Gleichzeitig ist sie regelmäßig im Ladengeschäft aktiv und unterstützt bei Beratung, Verkauf sowie der Annahme von Reparaturen.

 

Durch den direkten Kontakt mit Kundinnen und Kunden und den täglichen Umgang mit verschiedenen Modellen kennt sie Funktionen, Unterschiede und typische Anforderungen im Alltag sehr genau. So kann sie E-Scooter passend zum jeweiligen Fahrprofil und Bedarf empfehlen – praxisnah und verständlich.

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