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E‑Scooter im Ausland legal nutzen: Die Regeln in Europas beliebtesten Urlaubsländern

  • Autorenbild: Bettina Barton
    Bettina Barton
  • 9. Apr.
  • 7 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Apr.

 

Viele E‑Scooter‑Fahrer möchten ihren Scooter auch im Urlaub oder bei anderen Auslandsreisen nutzen – sei es beim Camping mit dem Wohnmobil, auf Städtetrips oder einfach als praktischer Reisebegleiter. Doch während die deutsche Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnung (eKFV) klare Regeln vorgibt, unterscheiden sich die Vorschriften im europäischen Ausland teils erheblich. Wer unvorbereitet losfährt, riskiert Bußgelder, Versicherungsprobleme oder sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

 

In diesem Beitrag erfahren Sie, ob ein E‑Scooter mit deutscher ABE (allgemeiner Betriebserlaubnis) im Ausland überhaupt genutzt werden darf, ob Sie Ihre deutsche Versicherung dort schützt und welche Regeln und Vorschriften in beliebten Urlaubsländern zur Nutzung von E-Scootern gelten. Wir gehen etwas weiter unten detailliert auf die Regeln in der Schweiz, in Frankreich, Österreich, Italien, Spanien sowie in den Niederlanden, in Belgien und Luxemburg ein.


 

Grundsätzliches: Darf ich meinen "deutschen" E‑Scooter im Ausland nutzen?

 

Ja – aber nur, wenn der E-Scooter die nationalen Vorschriften des jeweiligen Landes erfüllt. Die deutsche ABE gilt nur in Deutschland. Sie ist kein internationaler Freifahrtschein.

 

Wichtig: Auch wenn viele Länder höhere Geschwindigkeiten erlauben, bleibt ein E‑Scooter mit deutscher ABE auf 20 km/h begrenzt. Ein Tuning, um die maximal mögliche Geschwindigkeit „anzupassen“, ist illegal – sowohl in Deutschland als auch im Ausland.



Gilt meine E‑Scooter‑Versicherung im Ausland?

 

Das ist von der jeweiligen Versicherung und dem Anbieter abhängig. Einige deutsche Versicherer bieten keine Auslandsdeckung für E‑Scooter an. Andere Anbieter haben Tarife mit einer erweiterten Haftpflicht für das Ausland. Vor jeder Reise sollten Sie unbedingt in Ihren Unterlagen recherchieren oder bei Ihrem Versicherer nachfragen, ob Ihre Versicherung auch im Ausland greift. Wenn dies mündlich zugesichert wird, dann lassen Sie sich dies unbedingt auch schriftlich bestätigen.

 

In Ländern mit nationaler Versicherungspflicht (z. B. in Frankreich oder in den Niederlanden) wird eine deutsche Versicherungsplakette außerdem nicht pauschal anerkannt. Auch in Ländern mit kommunaler Versicherungspflicht (z. B. einzelne Städte in Spanien) kann das Fahren ohne lokale Versicherung zu Bußgeldern führen. Falls die deutsche Versicherung akzeptiert wird, muss diese eine Auslandsdeckung beinhalten, um Sie im Zweifel abzusichern.



E-Scooter als praktischer Urlaubsbegleiter im Ausland
E-Scooter sind auch im Urlaub oder auf anderen Reisen praktische Begleiter und ermöglichen Mobilität vor Ort. Aber die Regeln und Vorschriften sind leider in Europa nicht einheitlich.

 

Länderübersicht: Regeln für E‑Scooter in beliebten Urlaubsländern

 

Die folgenden Angaben basieren auf den jeweils geltenden nationalen Regelwerken (Stand: 2026) und wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Da Fehler unterlaufen und sich Vorschriften außerdem ändern können, empfehlen wir vor jeder Reise einen Blick auf die offiziellen Seiten der Verkehrsbehörden zu werfen.

 

Schweiz

  • Fahrzeugkategorie – Leicht-Motorfahrrad

  • Lokale Bezeichnung(en) – E-Trottinette, E-Tretroller, E-Scooter

  • Höchstgeschwindigkeit – 20 km/h

  • Maximale Motorleistung – 500 W

  • Pflichtausstattung – zwei Bremsen, Licht vorne/hinten, Klingel, Licht tagsüber eingeschaltet

  • Mindestalter – 14 Jahre (mit Führerschein Kategorie M); ab 16 Jahren ohne Führerschein

  • Helmpflicht – nein

  • Versicherungspflicht – Keine spezielle E-Scooter‑Versicherung; private Haftpflicht empfohlen

  • Wo darf gefahren werden? – auf Radwegen, wenn keine vorhanden sind – Straße, auf Gehwegen (Trottoirs) verboten

  • Deutsche ABE gültig? – Nicht pauschal. Entscheidend sind die Schweizer ASTRA‑Vorgaben zu technischen Beschaffenheiten von E-Scootern, die aber in der Regel von E-Scootern mit deutscher ABE erfüllt werden. Eine Typengenehmigung, wie in Deutschland, gibt es in der Schweiz nicht.

 

Frankreich

  • Fahrzeugkategorie – EDPM (Engins de déplacement personnel motorisés)

  • Lokale Bezeichnung(en) – trottinette électrique

  • Höchstgeschwindigkeit – 25 km/h

  • Maximale Motorleistung – keine expliziten Watt‑Grenzen, aber bauartbedingte 25 km/h

  • Pflichtausstattung – Licht vorne/hinten, Reflektoren, Klingel, zwei Bremsen

  • Mindestalter – 14 Jahre

  • Helmpflicht – nein

  • Versicherungspflicht – Ja, Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, die deutsche Versicherung wird in der Regel akzeptiert, aber nur sofern diese das Ausland abdeckt (siehe oben)

  • Wo darf gefahren werden? – auf Radwegen; Straße nur, wenn keine Radwege vorhanden sind; Gehwege verboten

  • Deutsche ABE gültig? – Nicht pauschal. Frankreich verlangt keine Typengenehmigung, aber die Einhaltung der EDPM‑Regeln zu technischen Beschaffenheiten von E-Scootern, die in der Regel von E-Scootern mit deutscher ABE erfüllt werden.

 

Österreich

  • Fahrzeugkategorie – Fahrrad (rechtlich gleichgestellt)

  • Lokale Bezeichnung(en) – E-Scooter, Elektroroller

  • Höchstgeschwindigkeit – 25 km/h

  • Maximale Motorleistung – 600 W

  • Pflichtausstattung – zwei Bremsen, Licht vorne/hinten, Reflektoren, Klingel und (!) voraussichtlich neu ab 1. Mai 2026: Blinker (wenigstens Lenkerenden-Blinker vorne)

  • Mindestalter – 12 Jahre (jüngere Kinder nur mit Begleitperson ab 16 Jahren oder Fahrradausweis)

  • Helmpflicht – nur für Kinder bis 12 Jahre

  • Versicherungspflicht – keine

  • Wo darf gefahren werden? – Radwege; Straßen nur, wenn keine Radwege vorhanden sind

  • Deutsche ABE gültig? – nicht relevant. Entscheidend sind die Einhaltungen der lokalen Regeln zu technischen Beschaffenheiten von E-Scootern, die in der Regel von E-Scootern mit deutscher ABE erfüllt werden. Vorsicht ist jedoch bei E-Scootern mit Sitz geboten – diese können in Österreich einer anderen Fahrzeugkategorie zugeordnet werden, deren Regeln ggf. abweichen.

 

Italien

  • Fahrzeugkategorie – Velocipedi (Fahrräder), jedoch mit Zusatzregeln

  • Lokale Bezeichnung(en) – monopattini elettrici

  • Höchstgeschwindigkeit – 20 km/h

  • Maximale Motorleistung – 500 W

  • Pflichtausstattung – Licht vorne/hinten, Blinker (wenigstens Lenkerenden-Blinker), Reflektoren, Klingel, zwei Bremsen

  • Helmpflicht – ja, seit dem 14. Dezember 2024 für alle Fahrer (unabhängig vom Alter).

  • Mindestalter – ab 14 mit Fahrerlaubnisklasse AM, ab 18 Jahre auch ohne Führerschein (kommunal teilweise schon ab 16 Jahren)

  • Versicherungspflicht – die Pflicht zur Anbringung des „Targhino“ (identifizierendes Kennzeichen) und zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung tritt am 16. Mai 2026 in Kraft

  • Wo darf gefahren werden? – nur auf Straßen mit einem Tempolimit von bis zu 50 km/h. Das Fahren auf Gehwegen, in Fußgängerzonen (außer explizit erlaubt) und außerhalb geschlossener Ortschaften ist untersagt.

  • Deutsche ABE gültig? Nein – maßgeblich sind die italienischen Vorgaben, d.h. die technischen Voraussetzungen und zusätzlich die Registrierung (inkl. Versicherung) in Italien. Die deutsche ABE und deutsche Versicherung wird in der Regel nicht anerkannt.

 

Spanien

  • Fahrzeugkategorie – VMP (Vehículos de Movilidad Personal)

  • Lokale Bezeichnung(en) – patinetes eléctricos

  • Höchstgeschwindigkeit – 25 km/h

  • Maximale Motorleistung – keine nationalen Watt‑Grenzen, aber bauartbedingte 25 km/h

  • Pflichtausstattung – Licht vorne/hinten, Reflektoren, Klingel, zwei Bremsen

  • Helmpflicht – keine einheitliche nationale Pflicht (Stand 2026), aber in vielen Städten vorgeschrieben (z. B. Barcelona); landesweite Pflicht ist geplant

  • Mindestalter – kein landesweit einheitliches Mindestalter, je nach Stadt 14–16 Jahre

  • Versicherungspflicht – keine einheitliche nationale Pflicht, aber in einigen Städten vorgeschrieben; parallel dazu ist die Registrierung mit Identifikationsplakette erforderlich.

  • Wo darf gefahren werden? – nur auf Radwegen und Straßen (nicht auf Überlandstraßen etc.); auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten (außer explizit erlaubt)

  • Deutsche ABE gültig? – Nein. Entscheidend sind die lokalen VMP‑Regeln. Alle seit dem 22. Januar 2024 verkauften E-Scooter müssen ein offizielles VMP-Zertifikat der DGT besitzen. Ältere Modelle ohne Zertifikat dürfen nur noch mit einer Übergangsfrist bis zum 22. Januar 2027 betrieben werden.

 

 

Niederlande

  • Fahrzeugkategorie: Bijzondere bromfiets

  • Lokale Bezeichnung(en) – elektrische step / e-step

  • Höchstgeschwindigkeit – 25 km/h (für zugelassene Fahrzeuge)

  • Maximale Motorleistung – keine einheitliche nationale Watt-Grenze; abhängig von der Zulassung

  • Pflichtausstattung – Beleuchtung vorne/hinten, Reflektoren, Bremse(n), Klingel (modellabhängig je nach Zulassung)

  • Helmpflicht – ja, für zulassungspflichtige Fahrzeuge (seit 2023)

  • Mindestalter – 16 Jahre (bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen)

  • Versicherungspflicht – ja, bei zugelassenen Fahrzeugen (inkl. Kennzeichenpflicht); ohne Zulassung keine Nutzung erlaubt

  • Wo darf gefahren werden? – auf Radwegen oder Straßen (je nach Einstufung); nicht zugelassene E-Scooter dürfen im öffentlichen Verkehr nicht genutzt werden

  • Deutsche ABE gültig? – Nein. Entscheidend ist die Zulassung bzw. niederländische Typgenehmigung durch die RDW. Die meisten E-Scooter (auch mit deutscher ABE) sind nicht zugelassen und dürfen daher nicht gefahren werden.

 

 

Belgien

  • Fahrzeugkategorie – gleichgestellt mit Fahrrädern (bei max. 25 km/h)

  • Lokale Bezeichnung(en) – elektrische step / trottinette électrique

  • Höchstgeschwindigkeit – 25 km/h

  • Maximale Motorleistung – keine explizite nationale Watt-Grenze

  • Pflichtausstattung – Licht vorne/hinten, Reflektoren, Klingel, zwei Bremsen

  • Helmpflicht – keine allgemeine Pflicht

  • Mindestalter – 16 Jahre

  • Versicherungspflicht – keine Pflicht für privat genutzte E-Scooter

  • Wo darf gefahren werden? – auf Radwegen; wenn keine vorhanden: auf Straßen bis 50 km/h; Gehwege nur im Schritttempo erlaubt

  • Deutsche ABE gültig? – Nicht relevant. Maßgeblich sind die belgischen Vorschriften; eine deutsche ABE hat keine rechtliche Bedeutung, solange die nationalen Anforderungen (v. a. 25 km/h Begrenzung) eingehalten werden.

 

 

Luxemburg

  • Fahrzeugkategorie –MVE (micro-véhicules électriques), gleichgestellt mit Fahrrädern

  • Lokale Bezeichnung(en) – trottinette électrique, E-Tretroller, E-Scooter

  • Höchstgeschwindigkeit – 25 km/h

  • Maximale Motorleistung – 1000 W (Nenndauerleistung)

  • Pflichtausstattung – Licht vorne/hinten, Reflektoren (bzw. Ersatz), Klingel, Bremse(n)

  • Helmpflicht – keine Pflicht

  • Mindestalter – ab 10 Jahren nur auf bestimmten Wegen und Straßen (teilweise auch auf Gehwegen), ab 13 Jahren ohne Einschränkung gemäß Regeln

  • Versicherungspflicht – keine Pflicht; keine Registrierung oder Kennzeichen erforderlich

  • Wo darf gefahren werden? – von 10 bis 13 Jahren nur auf bestimmten Wegen, Straßen und gekennzeichneten Gewegen, ab 13 Jahren auf Radwegen und Straßen, wenn keine Radwege vorhanden sind; Gehwege verboten.

  • Deutsche ABE gültig? – Nicht relevant. Maßgeblich sind die luxemburgischen Vorschriften (MVE-Regelung); eine deutsche ABE hat keine rechtliche Bedeutung, solange die nationalen Anforderungen eingehalten werden.


 

E-Scooter mit ABE und Versicherungskennzeichen
Dieser E-Scooter hat eine deutsche ABE und darf in Deutschland mit gültigem Versicherungskennzeichen legal genutzt werden. Leider gilt das aber nicht automatisch für andere europäische Länder.

 

Fazit: Mit dem E‑Scooter in den Urlaub? Ja, aber…

 

teilweise mit Einschränkungen oder Mehraufwand – und in jedem Fall gut vorbereitet. Wer seinen E‑Scooter im Ausland nutzen möchte, sollte:

 

  • die Regeln und Vorschriften des Ziellandes zum Fahren eines E-Scooters kennen,

  • prüfen, ob eine zusätzliche Versicherungs- oder Registrierungspflicht besteht,

  • klären, ob die deutsche Versicherung im Ausland gilt,

  • sicherstellen, dass der E-Scooter die technischen Anforderungen des jeweiligen Landes erfüllt,

  • in Ländern mit strengen Zulassungsvorschriften (z. B. Niederlande) vorsichtig sein.

 

Ein deutscher E‑Scooter mit ABE ist im Ausland nicht automatisch legal – entscheidend ist immer das nationale Recht. Mit guter Vorbereitung steht dem mobilen Urlaub aber in den meisten Fällen nichts im Weg.



Quellangaben und weiterführende Links:

 

 

Frankreich - Service-Public, offizielle Bürgerseite der französischen Regierung (https://www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F2697)

 

Österreich - BMK, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (https://www.bmimi.gv.at/themen/mobilitaet/fuss_radverkehr/sicherheit/escooter.html) und https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/Elektro-Scooter-Quads-und-Co/Seite.610110

 

 

 

Niederlande - Rijksoverheid, offizielle Regierungsseite (https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/voertuigen-op-de-weg/bijzondere-bromfiets)

 

 




Über die Autorin

 

Bettina Barton, freiberufliche Mitarbeiterin in der E-Scooteria Freiburg

Bettina Barton begleitet die E-Scooteria Freiburg 🛴 seit den Anfängen des E-Scooter-Geschäfts als freie Mitarbeiterin. Ihr Schwerpunkt liegt im Marketing und in der Betreuung der Website. Gleichzeitig ist sie regelmäßig im Ladengeschäft aktiv und unterstützt bei Beratung, Verkauf sowie der Annahme von Reparaturen.

 

Durch den direkten Kontakt mit Kundinnen und Kunden und den Umgang mit verschiedenen Modellen kennt sie Funktionen, Unterschiede und typische Anforderungen im Alltag sehr genau. So kann sie E-Scooter passend zum jeweiligen Fahrprofil und Bedarf empfehlen – praxisnah und verständlich.

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