E-Scooter defekt? Der Wegweiser durch Garantie, Gewährleistung und Werkstatt
- Bettina Barton

- 16. Juli
- 7 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 16. Juli
Für viele Besitzer:innen ist ihr E-Scooter fester Bestandteil der täglichen Mobilität – doch wenn plötzlich ein technisches Problem auftritt, ist die Verwirrung oft groß. „Ist das ein Garantiefall?“, „Wer repariert das jetzt?“ oder „Muss ich die Reparatur bezahlen?“ sind Fragen, die wir in unserem Fachgeschäft mit angeschlossener Werkstatt beinahe täglich hören.
Häufig herrscht Unklarheit darüber, welche Rechte man als Käufer:in eigentlich hat und wer im Falle eines Defekts des E-Scooters der richtige Ansprechpartner ist. In diesem Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel, klären die wichtigsten Begriffe und erklären Ihnen, wie Sie Ihren defekten E-Scooter schnellstmöglich wieder auf die Straße bekommen.
Grau ist alle Theorie auch bei E-Scootern: Garantie vs. Gewährleistung
Die Begriffe werden im Alltag gerne vermischt, bedeuten nach deutschem Recht aber völlig unterschiedliche Dinge:
1. Die gesetzliche Gewährleistung
Wer haftet: Immer der Verkäufer (also der Händler oder Shop, bei dem Sie den E-Scooter gekauft haben).
Was sie abdeckt: Die Gewährleistung greift nur bei Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Übergabe bestanden haben oder „versteckt“ vorhanden waren, d. h. sich erst später gezeigt haben. Verschleißteile (z. B. Reifen oder Bremsscheiben) sowie Schäden oder Defekte durch Eigenverschulden sind logischerweise nicht von der Gewährleistung abgedeckt.
In den ersten 12 Monaten: Tritt im ersten Jahr ein technischer Defekt auf, nimmt das Gesetz zu Ihren Gunsten an, dass der Fehler von Anfang an da war (Beweislastumkehr). Der Händler muss den E-Scooter kostenlos reparieren, reparieren lassen (einschicken) oder umtauschen. Er darf Sie in dieser Zeit nicht einfach an den Hersteller verweisen.
Ab dem 13. Monat: Ab diesem Zeitpunkt dreht sich die Beweislast um. Nun müssten Sie als Käufer:in beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Da dies fast unmöglich ist, schlägt ab hier die Stunde der Garantie.
2. Die Herstellergarantie
Wer haftet: Der Hersteller des E-Scooters (oder ein von ihm benannter Garantiegeber).
Was sie abdeckt: Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er garantiert damit, dass der E-Scooter bzw. bestimmte Bauteile für einen definierten Zeitraum reibungslos funktionieren. Die Bedingungen und Konditionen der Garantie legt der Hersteller selbst fest. Klassische Verschleißteile sowie Schäden oder Defekte durch Eigenverschulden sind natürlich auch hier exkludiert.
Wie lange läuft sie bei E-Scootern? Bei fast allen bekannten Marken sind auf Rahmen, Motor und Elektronik 24 Monate üblich. Vorsicht beim Akku: Da die Batterie ein auch ein Verschleißteil ist, begrenzen fast alle Hersteller die Garantie für den Akku auf 6 bis 12 Monate oder schließen diese ganz aus.

Der „Abwimmel-Trick“: Warum manche Verkäufer Sie im ersten Jahr gerne wegschicken
Vielleicht haben Sie das selbst so oder ähnlich schon erlebt: Ihr E-Scooter ist wenige Monate alt und das Display fällt plötzlich aus. Der Online-Shop oder Elektrogroßmarkt sagt Ihnen: „Bitte wenden Sie sich direkt an den Hersteller, der hat schließlich eine Garantie gewährt.“
Lassen Sie sich das nicht gefallen – das ist im ersten Jahr rechtlich unzulässig!
Viele Verkäufer versuchen damit, den Aufwand und die Kosten für die gesetzliche Gewährleistung auf den Hersteller (und damit auch auf Sie) abzuwälzen. Weil im ersten Jahr aber die Beweislastumkehr zu Ihren Gunsten gilt, ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, sich um die kostenlose Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch) zu kümmern.
Erst ab dem 13. Monat, wenn die Gewährleistung wegen der Beweislast für Sie schwer durchzusetzen ist, kann der direkte Weg über den Hersteller zur Abwicklung eines Garantiefalls Sinn machen, falls Sie online oder bei einem Elektrogroßmarkt gekauft haben. Mehr Service können Sie von einem lokalen Fachhändler oder autorisierten Servicepartner erwarten: Falls Sie Ihren E-Scooter hier gekauft haben, wird Ihnen in der Regel auch nach Ablauf des ersten Jahres nach Kauf geholfen.
Die Praxis: Zwei typische Fälle aus unserem Werkstatt-Alltag
Was bedeuten diese Regeln nun konkret? Schauen wir uns zwei klassische Missverständnisse an, die uns häufig begegnen.
Fall 1: „Ich habe meinen E-Scooter im Elektromarkt (oder online) gekauft – repariert ihr das auf Garantie?“
Ein Kunde kommt mit einem E-Scooter zu uns in die Werkstatt. Das Fahrzeug ist erst wenige Monate alt, hat aber einen technischen Defekt, der eindeutig sowohl unter die Gewährleistung innerhalb der ersten 12 Monate als auch unter die Garantie des Herstellers fallen würde. Gekauft wurde der E-Scooter allerdings im großen Elektromarkt (oder bei einem Online-Riesen). Der Kunde möchte den E-Scooter nicht dorthin zurückbringen oder einschicken, weil er Angst vor wochenlangen Wartezeiten hat – und hofft, dass wir den Fall „mal eben schnell“ auf Garantie abwickeln.
Die rechtliche Realität: Da wir in diesem Fall nicht der Verkäufer des E-Scooters sind, können wir keine kostenlose Garantiereparatur anbieten und sind auch nicht der richtige Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche. Da das Fahrzeug erst wenige Monate alt ist (also innerhalb der ersten 12 Monate liegt), ist Ihr ursprünglicher Verkäufer rechtlich voll in der Pflicht. Sie haben dort einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Der Händler muss sich um die kostenlose Behebung kümmern und darf Sie nicht wegschicken. Alternativ kann der Hersteller für eine Garantieabwicklung kontaktiert werden.
Die einzige Ausnahme: Wir sind offizieller Servicepartner der jeweiligen Marke. In diesem Fall dürfen wir Garantiefälle auch für fremdgekaufte E-Scooter abwickeln. Aktuell ist das bei uns jedoch ausschließlich für die Marken Egret, ePowerFun, STEEREON, Trittbrett und VMAX möglich. Bei allen anderen Marken müssen Sie sich für die Gewährleistung an Ihren Verkäufer oder für die Garantie direkt an den jeweiligen Hersteller wenden.
Fall 2: „Mein Reifen ist platt – das ist doch ein Garantiefall!“
Ein Kunde hat seinen E-Scooter bei uns gekauft und kommt nach einigen Monaten mit einem platten Reifen zu uns. Oder – ohne Witz, das hatten wir tatsächlich schon – das Schutzblech wurde beim unvorsichtigen Fahren über eine hohe Bordsteinkante abgerissen. Der Kunde ist überzeugt: „Das muss doch über die Garantie laufen!“
Die rechtliche Realität: Ganz klares Nein.
Verschleißteile: Reifen, Bremsen oder ein nachlassender Akku nutzen sich durch einen normalen Gebrauch ab. Sie sind (außer bei nachweisbaren Materialfehlern direkt ab Werk) von Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen.
Eigenverschulden: Schäden durch Stürze, Unfälle oder Fahrfehler müssen Sie immer selbst zahlen. Solche Reparaturen führen wir natürlich gerne als regulären, kostenpflichtigen Werkstatt-Service für Sie durch (wenn Sie den E-Scooter bei uns gekauft haben auch ohne Termin).

Warum sich der Kauf im lokalen Fachhandel wirklich auszahlt
Diese Fallbeispiele zeigen eines ganz deutlich: Wenn an einem E-Scooter etwas defekt ist, kann der Weg zur Reparatur extrem steinig und nervenaufreibend sein – besonders, wenn man anonym im Netz oder im Elektrogroßmarkt gekauft hat. Man wird weggeschickt, muss Pakete packen, wochenlang auf den Postweg warten oder wird von Hotlines abgewimmelt.
Genau hier liegt der unschlagbare Vorteil, wenn Sie Ihren E-Scooter direkt im lokalen Einzelhandel – also zum Beispiel bei uns – kaufen:
Direkter Ansprechpartner: Sie haben echte Menschen vor sich, die sich mit der Technik auskennen und Sie nicht im Regen stehen lassen.
Schnelle Hilfe im Falle eines Defekts: Wir haben eine eigene Werkstatt und können Reparaturen meist schnell selbst durchführen. Nur sehr wenige Fälle müssen von uns zum Hersteller zur Reparatur eingeschickt werden.
Unser exklusiver Premium-Vorteil: Kund:innen, die ihren E-Scooter bei uns gekauft haben, benötigen für Reparaturen und andere Serviceleistungen keinen Termin! Sie können einfach vorbeikommen und den E-Scooter abgeben.
Für Fremdkäufer gilt: Wer seinen Scooter woanders gekauft hat und unsere Werkstatt nutzen möchte, muss zwingend vorab einen Termin vereinbaren. Da unsere Werkstatt extrem gut ausgelastet ist, sind diese Termine oft über viele Wochen im Voraus restlos ausgebucht.
Neben vielen anderen Vorteilen spart Ihnen der Kauf im lokalen Einzelhandel im Ernstfall also nicht nur Nerven, sondern vor allem jede Menge Zeit. Und wenn der Weg zur E-Scooteria Freiburg für Sie zu weit ist, dann suchen Sie vor einem E-Scooter-Kauf gezielt nach Fachgeschäften in Ihrer Region. #supportyourlocal
Fazit: Gut informiert fährt es sich besser
Wenn Ihr E-Scooter ein technisches Problem hat, prüfen Sie zuerst: Wo wurde er gekauft und wie alt ist er? Liegt ein Gewährleistungs- oder Garantiefall vor, ist Ihr Verkäufer die erste Anlaufstelle – zumindest in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf.
Haben Sie Ihren E-Scooter in der E-Scooteria Freiburg gekauft oder fahren eine Marke, für die wir autorisierter Servicepartner sind (Egret, ePowerFun, STEEREON, Trittbrett, VMAX), dann sind Sie bei uns bestens aufgehoben.
Und falls Sie noch überlegen, wo Sie Ihren nächsten E-Scooter kaufen: Denken Sie an den stressfreien Werkstatt-Direktservice ohne Termin – ein Vorteil, den Ihnen kein Online-Shop der Welt bieten kann! Und online „stöbern“ können Sie bei uns vorab auch: Schauen Sie gerne mal in unseren Produktkatalog.
Unter Kontakt finden Sie unsere Adresse und die Öffnungszeiten für einen Besuch vor Ort. Wir beraten Sie ausführlich und stellen Ihnen gerne unsere Demo-Modelle zur Probefahrt zur Verfügung.
Ausblick: Die neuen EU-Label ab September 2026
Um das oft verwirrende Thema rund um Gewährleistung und Garantie für Verbraucher:innen transparenter zu machen, gibt es bald eine gesetzliche Neuerung. Ab dem 27. September 2026 treten europaweit neue Kennzeichnungspflichten (im Rahmen der EmpCo-Richtlinie) in Kraft. Künftig wird es zwei unterschiedliche visuelle Label geben, die Händler im Geschäft und online gut sichtbar platzieren müssen:
Das EU-Gewährleistungslabel: Dieses Label ist beim Verkauf von Waren an Verbraucher verpflichtend. Es soll Kunden unübersehbar an ihr gesetzliches, zweijähriges Recht auf kostenlose Mängelhaftung erinnern.
Das EU-Garantielabel: Dieses Label ist nicht pauschal Pflicht. Es muss von Händlern nur dann verpflichtend eingesetzt werden, wenn ein Hersteller für ein Produkt freiwillig eine kostenlose Garantie von mehr als zwei Jahren anbietet – aber das passiert im E-Scooter-Geschäft vermutlich eher nicht. 😝
Diese neuen Label sollen dafür sorgen, dass Sie künftig schon vor dem Kauf im Laden oder im Online-Shop auf einen Blick sehen, welche Absicherungen Ihnen gesetzlich zustehen und was der Hersteller Ihnen zusätzlich garantiert. Wir sind gespannt – aber eher skeptisch – ob die Regelungen dann für alle klarer werden.
Über die Autorin

Bettina Barton begleitet die E-Scooteria Freiburg 🛴 seit den Anfängen des E-Scooter-Geschäfts als freie Mitarbeiterin. Ihr Schwerpunkt liegt im Marketing und in der Betreuung der Website. Gleichzeitig ist sie regelmäßig im Ladengeschäft aktiv und unterstützt bei Beratung, Verkauf sowie der Annahme von Reparaturen.
Durch den direkten Kontakt mit Kundinnen und Kunden und den täglichen Umgang mit verschiedenen Modellen kennt sie Funktionen, Unterschiede und typische Anforderungen im Alltag sehr genau. So kann sie E-Scooter passend zum jeweiligen Fahrprofil und Bedarf empfehlen – praxisnah und verständlich.

